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Investmentfonds - News |
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FondsNews
12.06.2014 |
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Investmentfonds.de
12.06.2014: --- Ende Anzeige ---
Eine der größten Veränderungen unter der AIFM-Richtlinie ist sicherlich
die Schaffung eines einzigen rechtlichen Rahmens für alle Märkte innerhalb
der EU für den Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) an pro-
fessionelle Anleger und damit einhergehend auch die Umsetzung komplexer
Marketing- und Vertriebsrichtlinien für AIFs. So werden sich auch die
uneinheitlichen Rechtsstrukturen für Private Placement innerhalb der
Europäischen Union ändern, die in der Vergangenheit durch die jeweilige
nationale Gesetzgebung geregelt wurden.
Fondsmanager weltweit betroffen
Dies bedeutet, dass nicht nur Manager in der Europäischen Union,
sondern weltweit davon betroffen sind. Angesichts steigender Nachfrage
aus Asien, Australien, Lateinamerika und den USA nach Lösungen unter
der AIFMD eröffnet die Richtlinie vielfältige neue Chancen. Die Frage,
die sich dabei grundsätzlich stellt: Wie möchten ausländische Manager
den europäischen Markt erschließen?
Zwei Regelungen und drei Möglichkeiten
Während eines festgelegten Zeitraums sieht die Richtlinie zwei
Regelungen für die Vermarktung von AIFs vor: den europäischen Marketing-
pass und die Nationalen Private Placement Richtlinien (NPPR). Daraus
ergeben sich wiederum drei Möglichkeiten:
Noch bis 2018 können Manager die lokalen oder inländischen Private
Placement Bestimmungen nutzen. Vorteil hierbei ist, dass nicht die
vollen Compliance Anforderungen erfüllt werden müssen. Gleichzeitig
ziehen die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in jedem Land
erheblichen juristischen Aufwand nach sich, da Dokumente und auch
das Reporting speziell für jeden Markt erstellt werden müssen.
Die zweite Möglichkeit ist der Vertrieb auf Initiative des Anlegers
– im Englischen „reverse solicitation“ genannt. Diese Form des passiven
Marketing- und Vertriebs wurde in der Vergangenheit häufig praktiziert.
In Zukunft wird sich der Ansatz jedoch weitaus schwieriger gestalten,
da das Verständnis, was genau unter passivem Marketing zu verstehen ist,
sich von Land zu Land unterscheidet und teilweise mit umfänglichen
Sanktionen belegt ist.
Die dritte Option ist, der Richtlinie komplett nachzukommen und selbst
eine Lizenz als Alternative Investment Fund Manager (AIFM) zu erwerben.
Eine Abwicklung in Eigenregie ist aufgrund der damit verbundenen Kosten,
die die Inbetriebnahme der Geschäftstätigkeit in der EU oder die
Umsetzung der AIFM-Richtlinie mit sich bringen, zu überdenken. Hier
bietet es sich vielmehr an, einen externen Verwalter als AIFM zu be-
auftragen und sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren,
während alle rechtlichen und technischen Anforderungen von einem
Dienstleister abgedeckt werden. Auf diesem Weg erhalten Manager aus
Drittländern bequem einen europäischen Pass für ihre Produkte und
können diese unter Einhaltung der AIFM-Bestimmungen an qualifizierte
Anleger vertreiben.
Angesichts des Auslaufen der NPPR bis 2018 ist die dritte Option
für Fondsmanager, die alternative Investmentfonds an EU-Anleger
vermarkten möchten, die einzige Möglichkeit, weiterhin den euro-
päischen Markt zu erschließen.
Quelle: Investmentfonds.de |
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