Investmentfonds.de
04.09.2015:
Azubis aufgepasst - Staat belohnt frühes Sparen
Köln, den 04.09.2015 (Investmentfonds.de) -
Im September starten viele Schulabgänger mit ihrer Berufsausbildung.
Was viele nicht wissen: Auch wenn das erste Jahresgehalt niedrig ist,
lohnt sich der Vermögensaufbau, denn der Staat fördert ihn bei geringen
Einkommen besonders. Darauf weist die Aktien „Finanzwissen für alle“
der Fondsgesellschaften hin.
So erhalten Berufseinsteiger unter 25 Jahren bei Abschluss eines
Riestervertrags einen einmaligen Zuschuss vom Staat von 200 Euro.
Diesen Bonus zahlt er zusätzlich zur regulären Grundzulage von maximal
154 Euro pro Jahr. Die Berufseinsteiger erhalten also im ersten Jahr
bis zu 354 Euro. Bedingung für den Erhalt der vollen Grundzulage ist
die Einzahlung von insgesamt vier Prozent des sozialversicherungs-
pflichtigen Vorjahreseinkommens inklusive der staatlichen Zulagen.
Da Berufsanfänger kein Vorjahreseinkommen haben, genügt für sie bereits
die Einzahlung eines monatlichen Sockelbetrags von fünf Euro. Das ent-
spricht 60 Euro Eigenbeteiligung im Jahr.
Auch bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) winkt eine Förderung.
Die VL-Gelder fließen in einen Sparplan bei einer Bank, Investmentge-
sellschaft oder Bausparkasse. Der Höchstbetrag, den der Arbeitgeber
in einen VL-Sparplan einzahlt, liegt bei 40 Euro. Der Clou für Azubis
oder Sparer mit niedrigem Einkommen: Der Staat legt zusätzlich die
sogenannte Arbeitnehmersparzulage drauf – ganz gleich, ob Arbeitgeber
oder Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen zahlen. Voraus-
setzung dafür ist allerdings eine Mindestlaufzeit des Vertrags von
sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit und die Einhaltung von bestimmten
Einkommenshöchstgrenzen. Für Bausparverträge liegen diese bei maximal
17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro pro Jahr für Verheiratete. Dann
erhalten Sparer für Beiträge bis zu 470 Euro pro Jahr neun Prozent vom
Staat als Arbeitnehmersparzulage. Das sind für Ledige maximal 43 Euro
und für Verheiratete 86 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds darf das zu ver-
steuernde Einkommen sogar maximal 20.000 Euro und bei Verheirateten
40.000 Euro jährlich betragen. Dann erhalten Sparer für Beiträge bis
zu 400 Euro pro Jahr 20 Prozent als Zulage, das sind für Ledige
maximal 80 und für Verheiratete 160 Euro.
Quelle: Investmentfonds.de
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