Investmentfonds.de
06.05.2020:
ifo Fuest zu Verfassungsgericht
Köln, den 06.05.2020 (Investmentfonds.de) -
Clemens Fuest, ifo-Präsidenten
Verfassungsgericht erhöht Druck auf die Regierungen des Euroraumes
München, 5. Mai 2020 - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts engt
nach Auffassung von ifo-Präsident Clemens Fuest die Spielräume der
Europäischen Zentralbank (EZB) ein, hoch verschuldete Mitgliedstaaten
im Euroraum durch Anleihekäufe zu unterstützen. "Dadurch erhöht sich
der Druck auf die Regierungen des Euroraums, Hilfen für einzelne
Mitgliedstaaten über die Fiskalpolitik bereitzustellen, statt sich
auf die EZB zu verlassen", sagte Fuest am Dienstag in München.
"Prinzipiell ist nur die Bundesbank an diese Vorgaben gebunden, nicht
die EZB. Praktisch ist es aber kaum denkbar, dass die Anleihekäufe
künftig ohne Beteiligung der Bundesbank erfolgen", sagte Fuest weiter.
Die EZB werde vom Gericht aufgefordert, öffentlich darzulegen, dass
ihre Anleihekäufe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Sie müsse rechtfertigen, dass es sinnvoll sei, Nebenwirkungen wie
etwa die Belastung der Sparer oder die Auswirkungen auf Immobilien-
preise hinzunehmen. "Die EZB sollte in der Lage sein, diese
Begründung zu liefern, wenn sie der Aufforderung folgen will",
sagte Fuest.
Außerdem formuliere das Bundesverfassungsgericht Bedingungen dafür,
dass Staatsanleihekäufe nicht gegen das Verbot der monetären
Staatsfinanzierung verstießen. Dazu gehöre, dass die Käufe nach
dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt würden
und keine Anleihen von Ländern erworben würden, die kein
hinreichendes Rating mehr hätten. "Das begrenzt die Spielräume
insbesondere für den Kauf italienischer Staatsanleihen",
sagte Fuest weiter.
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Quelle: Investmentfonds.de
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