Investmentfonds.de
01.02.2022:
NN IP Kommentar: EU sorgt mit Aufnahme von Gas und Atomkraft in Taxonomie für Unruhe
Köln, den 01.02.2022 (Investmentfonds.de) -
Isobel Edwards, Investmentanalystin für Green Bonds
EU sorgt mit Aufnahme von Gas und Atomkraft in Taxonomie für Unruhe
- Ergänzungen der EU-Taxonomie wecken Bedenken über die
Erfüllung der Netto-Null-Ziele
- NN IP-Green-Bonds-Teams bleibt bei seiner Haltung
gegenüber Gas und Kernkraft, trotz Taxonomie-Änderung
- NN IP erwartet kaum Änderungen bei umweltbewussten Investoren
Am 27. Januar gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie den
ergänzenden Rechtsakt zur Aufnahme von Erdgas und Kernenergie in
die EU-Taxonomie tatsächlich am 2. Februar verabschieden will.
Dieser jüngste Kurswechsel, Erdgas und Kernenergie als
nachträgliche Ergänzungen zur EU-Taxonomie vorzuschlagen, hat
breite Proteste von Umweltaktivisten und sozialen Interessengruppen
ausgelöst Sie befürchten, dass die EU nun noch gefährdeter ist,
ihre Netto-Null-Ziele zur Mitte des Jahrhunderts zu verfehlen.
"Für die Green-Bonds- und Impact-Strategien von NN Investment
Partners (NN IP) und für andere umweltbewusste Investoren, die
bereits eine grundlegende Meinung zu Gas und Kernenergie haben,
dürften die Neuerungen jedoch nicht zu einer Änderung des
Investitionsverhaltens führen", sagt Isobel Edwards, Investment-
analystin für Green Bonds.
Der Weg der Weltwirtschaft zur "Normalität" nach Corona ist langsam
und alles andere als stabil. Die weltweite Energienachfrage hat sich
jedoch bereits erholt und ist sogar auf das Niveau vor der Pandemie
angestiegen. Dieser Anstieg verdeutlicht die zunehmende Versorgungs-
knappheit mit erneuerbaren Energien. Zwar ist die Kapazität von
Energiequellen wie Wind- und Solarenergie in den letzten Jahren
beträchtlich gestiegen, doch die weltweite Energienachfrage nimmt
insgesamt schneller zu. Um diese Versorgungslücke zu schließen,
haben einige Politiker die Nutzung von Erdgas und Kernenergie
gefordert, und hat dazu geführt, dass die Europäische Kommission
Anfang des Jahres beschlossen hat, diese beiden Energiequellen in
der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen.
Keine Auswirkung auf NN IPs Green-Bonds-Strategie
"Wir vertreten eine Position zur Kernenergie in unseren
Impact-Strategien und eine zu Erdgas in der Green-Bonds-Strategie",
so Edwards. "Für uns erfüllt Erdgas nicht die Anforderungen für
die Erlösverwendung aus grünen Anleihen. Und innerhalb der
Impact-Strategien von NN IP sind Investitionen in neue Kernkraftwerke,
die nach 2019 gebaut werden, oder in Unternehmen, die nach 2019 neue
Kernkraftwerke bauen, nicht möglich. Selbst wenn etwas in der
Taxonomie enthalten ist, z. B. Erdgas oder Kernkraft, bedeutet das
nicht, dass wir es kaufen müssen. Unsere Kunden erwarten bestimmte
Arten von Investitionen, z. B. in erneuerbare Energien, saubere
Verkehrsmittel und umweltfreundliche Gebäude. Wir könnten also nicht
einfach anfangen, Atomkraft und Erdgas zu kaufen. Für die
Green-Bonds-Strategie ändert sich dadurch kaum etwas."
Auch andere Vermögensverwalter werden nach Ansicht von Edwards
wahrscheinlich keine Änderungen vornehmen. "Ich kann mir nicht
vorstellen, dass viele Investoren ihre Anlagepolitik aufgrund der
EU-Ankündigungen ändern werden. Ich kenne nicht viele
Vermögensverwalter, die sich bei ihren Anlageentscheidungen genau
an diese Taxonomie halten. Im Moment bietet sie lediglich nützliche
Orientierungshilfen und Best Practices für die einzelnen Branchen.
Die betroffenen Fonds werden ab 2023 ihre Ausrichtung an der
EU-Taxonomie offenlegen müssen."
Methan ist ein großes Treibhausgasrisiko
Der Standpunkt innerhalb der Green-Bonds-Strategie von NN IP, dass
Erdgas nicht "grün" ist, beruht auf sorgfältiger Abwägung. Einer der
größten Einwände gegen den Einsatz von Erdgas ist die Tatsache, dass
Methan, der Hauptbestandteil von Erdgas, in der Atmosphäre 28-mal so
schädlich wirkt wie Kohlendioxid. Darüber hinaus gibt es viele
unbeantwortete Fragen über die Anzahl der Methanleckagen in der
Lieferkette der Erdgasproduktion.
Unter bestimmten Umständen kann Erdgas kurzfristig als Übergangs-
kraftstoff nützlich sein. "Wir haben bereits einige Rahmenverträge
für grüne Anleihen gesehen, in denen angegeben wird, dass die
Erdgas- auf Wasserstoffanlagen umgestellt werden sollen, sobald
sich der Markt ausreichend entwickelt hat", so Edwards.
"Kann ein Emittent nachweisen, dass Erdgas eine Kurzzeitlösung mit
einem Datum und Stilllegungsplan ist, würden wir dies als
akzeptable Zwischenlösung betrachten."
Was Kernenergie betrifft, so investieren die Impact-Strategien von
NN IP nicht in neue Nuklearprojekte, die nach 2019 begonnen wurden.
Diese Ansicht wird von den Teams für verantwortungsbewusstes
Investieren und grüne Anleihen geteilt. "Obwohl die bestehenden
Kernkraftwerke in den kommenden Jahren im Zuge der Energiewende
wahrscheinlich eine Lücke in der Energieversorgung schließen werden,
ist es schwer einzuschätzen, ob die Kernenergie, Stand heute, keine
anderen negativen ESG-Auswirkungen haben wird. Daher würden wir sie
auch nicht als eine wirtschaftliche Aktivität betrachten, die per
Definition grün ist", sagt Edwards.
Umweltbewusste Investoren werden ihre Strategien kaum ändern
Bestehende Gas- und Kernkraftwerke werden zweifellos noch einige
Jahre lang das Angebot ergänzen, da sie im Vergleich zu Öl und Kohle
als "sauberer" gelten. Die EU-Taxonomie definiere jedoch grüne
Aktivitäten, so Edwards. "Nach unseren Definitionen sollten diese
Aktivitäten nicht als solche bezeichnet werden."
Der jüngste Vorstoß der EU hinsichtlich der Taxonomie dürfte für
Investoren wie NN IP nichts verändern, aber für die Fonds und
Unternehmen, die bisher nicht ganz Taxonomie-konform waren und es
jetzt sind, könnte es einen Unterschied machen, so Edwards
abschließend.
Disclaimer
Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage
und keine individuelle Anlageberatung.
Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen
und Risiken beraten und aufklären lassen.
Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge
können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen
erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück.
Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen
weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine
Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder
Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis:
Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie
für künftige Ergebnisse.
Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren
persönliche Einschätzung wieder (NN IP).
Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen
keine Beratung dar (NN IP)
Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben und Links in diesem Dienst wurden sorgfältig
nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Für die Richtigkeit der Informationen und Inhalte der Links
wird jedoch keine Gewähr übernommen. Keine der
Informationsangaben ist als Werbung oder Angebot zu verstehen.
Bitte fordern Sie für jede (Geld-) Anlageentscheidung den
jeweils gültigen Verkaufsprospekt und Geschäftsbericht sowie
die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID)an und vereinbaren
einen Beratungstermin mit einem professionellen Anlageberater
Ihrer Wahl.
Quelle: Investmentfonds.de
|