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Sicherheit Ihrer Geldanlage bei der FNZ Bank

Sicherheit Ihrer Geldanlage bei der Depotbank FNZ Bank

 

 

Die FNZ Bank AG ist Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen.


Die gesetzliche Einlagensicherung

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) - FNZ Bank ist Pflichtmitglied der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt bis maximal 100.000 € pro Kunde/Einleger. Der Schutzumfang ist in den § 5 Abs. 1, § 6 ff. EinSiG und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. § 4 Abs. 2 AnlEntG geregelt. Einen Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen. Geschützt werden je Kunde: Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (Deckungssumme) sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, hierbei wird maximal der Gegenwert von 20.000 Euro pro Kunde geschützt.

 

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Die freiwillige Einlagensicherung

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. - FNZ Bank ist freiwilliges Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden derzeit bis zu einer Höhe von 15 % der Eigenmittel der FNZ Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Für die Berechnung der Sicherungsgrenze ist die Höhe der Eigenmittel der Bank zum Zeitpunkt der Anlage maßgeblich. Die Sicherungsgrenze je Kunde beträgt bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel der FNZ Bank. Die Sicherungsgrenze beträgt somit gemäß § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds per 01. Januar 2020 3.930.000 Euro je Kunde. Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Ihre Einlagen bis zu diesem Betrag abgesichert sind. Die Grenze wird jährlich vom Bundesverband deutscher Banken e.V. aktualisiert.


Der Schutz des Einlagensicherungsfonds umfasst alle Einlagen von Privatpersonen und rechtsfähigen Stiftungen. Einlagen von Gebietskörperschaften, Finanzinstituten und Wertpapierfirmen werden ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr geschützt. Einlagen, außer denjenigen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen, sind ab dem 1. Januar 2020 nur noch geschützt, wenn diese eine Laufzeit von nicht mehr als 18 Monaten aufweisen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr gesichert, außer diese werden von natürlichen Personen oder rechtsfähigen Stiftungen gehalten. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die FNZ Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die EdB entschädigt werden. FNZ Bank ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der FNZ Group. Als Vollbank bietet die FNZ Bank neben umfassenden Dienstleistungen im Depotgeschäft u. a. auch die Finanzportfolioverwaltung sowie das Einlagengeschäft an.

Das System der FNZ Bank ist durch eine mehrstufige Firewall-Architektur vom Internet abgeschirmt und werden regelmäßig von einem unabhängigen Dienstleister überprüft.

Historie:    

2002 Gründung der European Bank forFund Services GmbH (ebase®) aus der ADIG Investment GmbH mit Sitz in Haar bei München
2009 comdirect erwirbt 100 % der ebase Anteile von Commerz Asset ManagementHolding GmbH
2019 FNZ Group erwirbt 100% der ebase Anteile von der comdirect Bank AG
2020 ebase übernimmt das Wertpapiergeschäft der Augsburger Aktienbank

2023 ebase wird FNZ Bank SE

 


 

 

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