Berechnen Sie hier Ihre zu erwartende gesetzliche Rente, Ihre Renten-/Vorsorgelücke und sehen Sie, mit welchen monatlichen Sparraten und Anlageformen Sie eine entsprechende Zusatzrente aufbauen können.
Wir haben Beispielwerte voreingetragen, die Sie anpassen können und die immer sofort berechnet werden.
Ihre gesetzliche Rente wird voraussichtlich monatlich EUR betragen.
Aus Ihrem 1. Sparplan werden Sie voraussichtlich einmalig EUR erhalten.
Aus Ihrem 2. Sparplan werden Sie voraussichtlich einmalig EUR erhalten.
Aus Ihrer 1. Einmalanlage werden Sie voraussichtlich einmalig EUR erhalten.
Aus Ihrer 2. Einmalanlage werden Sie voraussichtlich einmalig EUR erhalten.
Bei Renteneintritt stehen Ihnen nach obiger Angabe einmalig ein Zusatzbetrag von EUR zur Verfügung.
Wenn Sie die zur Verfügung stehende einmalige Gesamtsumme von EUR in einem Entnahmeplan anlegen, erhalten Sie bei einer Verzinsung von % bei garantiertem Kapitalerhalt eine monatliche Zusatzrente von EUR.
Aus der voraussichtlichen Höhe Ihrer gesetzlichen Rente, Ihrem monatlichen Nettoeinkommen und eventuell vorhandener privater Vorsorge haben wir eine verbleibende Versorgungslücke von EUR errechnet.
Diese sollten Sie mit einer privaten Vorsorge schließen!
Hervorragend, es verbleibt keine Versorgungslücke!
Nettomonatseinkommen: | EUR |
voraussichtl. gesetzl. Rente: | EUR |
Versorgungslücke: | EUR |
durch Zusatzrente gedeckt: | EUR |
verbleibende Versorgungslücke: | EUR geschlossen |
Die von Ihnen gemachten Angaben, insbesondere die Wertentwicklung, können in der Praxis anders aussehen, so dass sich dann zwangsläufig auch das Endergebnis von Ihren Berechnungen mehr oder weniger deutlich unterscheidet. Eine Übertragung der bisherigen Wertentwicklung eines Fonds in die Zukunft ist nicht möglich.
Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von der zukünftigen Marktentwicklung ab und kann somit niedriger oder auch höher ausfallen. Insofern handelt es sich bei diesen Angaben nur um eine unverbindliche Beispielrechnung.
Der Ausgabeaufschlag und steuerliche Aspekte (z.B. die Existenz eines Freistellungsauftrages) sind in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt.