BVI: Sparen – eine kleine Vermögensinventur hilft dabei
Bevor Sparer einen Sparvertrag unterschreiben, sollten sie sich Gedanken
zur benötigten Summe und monatlichen Sparrate machen. Wie hoch sollte die
Rate sein, damit die Sparbemühungen nachhaltig sind, der Sparer sich
jedoch nicht finanziell überfordert? Und wie viel Kapital soll eigentlich
aufgebaut werden? Um sich einen Überblick über die eigene Vermögenssituation
zu verschaffen, hilft laut der Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsge-
sellschaften eine grobe Ein- und Ausgabenrechnung und eine kleine Vermögens-
inventur.
Überblick über die Liquidität
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ist simpel: Dazu sollten Sparer ihre
größten Ausgabenposten auflisten. Hierzu zählen neben der Miete und den
Rechnungen für Strom, Heizung und Telefon und Unterhaltung auch die Kosten
für Nahrung, Auto, Bahn, sämtliche Versicherungsbeiträge und laufende
Kreditraten. Zieht man die Summe der Ausgaben vom monatlichen Einkommen
ab, erhält man die verfügbaren Mittel. Daraus gilt es, zunächst die Schulden,
wie etwa Konsumentenkredite, zu tilgen. Außerdem sollte generell eine
Reserve von rund drei Monatsgehältern für Notfälle bereitgehalten werden.
Erst danach kann aus der Restsumme die Höhe des monatlichen Sparbetrags
abgeleitet werden.
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.