DESTATIS | Ausländerinnen und Ausländer zahlen eine um 9,5 % höhere Miete pro Quadratmeter als Deutsche
DESTATIS, Statistisches Bundesamt
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• Ausländerinnen und Ausländer zahlen im Schnitt 7,75 Euro
Nettokaltmiete pro Quadratmeter, Deutsche 7,08 Euro
• Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wohnen häufiger in kleineren Wohnungen, die teurer sind
• Bei Wohndauer von 20 oder mehr Jahren: Ausländerinnen und Ausländer mit 9,1 % höheren Quadratmetermieten
Investmentfonds.de - WIESBADEN – Ausländerinnen und Ausländer zahlen durchschnittlich um 9,5 % höhere Quadratmetermieten für ihre Wohnungen als Deutsche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Zensus 2022 mitteilt, betrug bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die durchschnittliche Nettokaltmiete 7,75 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei Deutschen im Schnitt 7,08 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Nettokaltmiete bildet die Bestandsmieten sämtlicher Mietverhältnisse in Deutschland ab – auch solche, die schon sehr lange bestehen. Zum Vergleich von Wohnungen unterschiedlicher Größe ist die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche ein geeignetes Maß.
Ausländerinnen und Ausländer wohnen häufiger in kleineren Wohnungen und zur Miete
Ein Erklärungsansatz für die höheren Durchschnittsmieten könnte die Wohnungsgröße sein: Ein Viertel (25 %) der Ausländerinnen und Ausländer wohnte 2022 in Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmetern Wohnfläche, bei Deutschen waren es nur knapp jede und jeder Achte (12 %). Die durchschnittliche Nettokaltmiete für Haushalte in Wohnungen unter 60 Quadratmeter lag im Jahr 2022 bei 8,01 Euro und damit 15,6 % höher als bei Haushalten in Wohnungen mit 60 oder mehr Quadratmetern (6,93 Euro). Im Durchschnitt wohnten Ausländerinnen und Ausländer auf einer Wohnfläche von 85,7 Quadratmetern, während Deutsche im Schnitt Wohnungen mit einer Wohnfläche von 109,6 Quadratmetern bewohnten. Mehrheitlich wohnten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Miete: Während 54 % der Deutschen im Jahr 2022 im selbst genutzten Wohneigentum wohnten, traf dies nur auf gut ein Fünftel (22 %) der Ausländerinnen und Ausländer zu.Bei gleicher Wohndauer zahlen Ausländerinnen und Ausländer höhere Mieten
Profitieren Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglicherweise von niedrigeren Mieten bei bereits länger bestehenden Mietverhältnissen? Dass Deutsche tendenziell länger bestehende Mietverhältnisse mit niedrigeren Mieten haben, scheidet als Erklärung für die Unterschiede aus. Zwar wohnten 22 % der Ausländerinnen und Ausländer weniger als ein Jahr an ihrer aktuellen Anschrift – gegenüber 7 % der Deutschen. Und andersherum wohnten mehr als die Hälfte (51 %) der Deutschen zehn Jahre oder länger an ihrer Anschrift, während es bei Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 20 % waren. Aber auch nach Wohndauer aufgeschlüsselt zeigt sich: Ausländerinnen und Ausländer zahlen durchschnittlich höhere Quadratmetermieten. Insbesondere bei langer Wohndauer gibt es Unterschiede: Ausländerinnen und Ausländer, die 20 Jahre oder länger an ihrer Anschrift wohnten, hatten durchschnittlich um 9,1 % höhere Quadratmetermieten als Menschen mit deutschem Pass bei gleicher Wohndauer. Bei einer Wohndauer von 15 bis unter 20 Jahren betrug der Unterschied 5,9 %, bei einer Wohndauer von 10 bis unter 15 Jahren 7,0 %. Bei neueren Mietverhältnissen, die kürzer als ein Jahr bestanden, zahlten Ausländerinnen und Ausländer 3,5 % höhere Quadratmetermieten als Deutsche.Durchschnittliche Nettokaltmiete nach Wohndauer und Staatsangehörigkeit

In Großstädten, größeren und kleineren Gemeinden
haben Ausländerinnen und Ausländer durchweg höhere QuadratmetermietenAuch der Wohnort erklärt die Differenz bei den Mieten nicht vollständig. Sowohl auf dem angespannten Wohnungsmarkt in Großstädten als auch in kleineren Gemeinden zahlten Ausländerinnen und Ausländer höhere Quadratmetermieten als Deutsche. Während der Unterschied in Großstädten ab 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 7,3 % betrug, lag er in mittelgroßen Städten (50 000 bis unter 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner) bei 6,6 %, in kleineren Städten (10 000 bis unter 50 000 Einwohnerinnen und Einwohner) bei 9,3 % und in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei 10,6 %.
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