Einzahlungen in den KanAm grundinvest Fonds wieder möglich
Wegen unvorhersehbarer, erheblicher Mittelabflüsse aufgrund der unmittelbaren Reaktion der Anleger auf den Diskussionsentwurf des BMF für ein »Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes« innerhalb weniger Tage hatte das Fondsmanagement am 6. Mai 2010 die Aussetzung der Anteilrücknahme für zunächst drei Monate erklärt. Gleichzeitig wurde auch die Möglichkeit für Anteilkäufe freiwillig vorrübergehend ausgesetzt, um sicherzustellen, dass sich alle Anleger vor einer Kaufentscheidung über die Situation informieren können. Die Aussetzung der Anteilrücknahme nach § 81 in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen bleibt weiterhin bestehen. Diese ist zunächst auf drei Monate befristet mit der Möglichkeit, diese auf maximal zwei Jahre auszuweiten.
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
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