ifo Institut: Rentensplitting macht Ehepaare ärmer
Prof. Dr. Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden
Investmentfonds.de - München, 11. September 2026 – Ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz für die Witwenrente würde die meisten verheirateten Paare in Deutschland finanziell schlechterstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ifo Instituts. Die Alterssicherungskommission hatte im Juni 2026 angeregt, die Hinterbliebenenversorgung zu überarbeiten. Die ifo Studie nimmt diese Anregung zum Anlass, ein Rentensplitting als eine mögliche Ausgestaltungsvariante durchzurechnen. „Auch wenn ein Partner in der Ehe von einem Rentensplitting profitiert, würde das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen verlieren“, sagt Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden. „Profitieren würde die gesetzliche Rentenversicherung, deren Ausgaben erheblich sinken, sollte die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden.“
Die Studie untersucht verschiedene Ehekonstellationen – etwa nach Heiratsalter, Einkommensunterschieden und Altersabstand der Partner. Auf Grundlage typischer Rentenbiografien zeigt sich: Beim Rentensplitting verlieren die Paare im Lebensverlauf teils einen sechsstelligen Euro-Betrag. Die gesetzliche Rentenversicherung gewinnt spiegelbildlich dazu. Nur in einzelnen Fällen, wenn das Paar früh geheiratet hat und der hinterbliebene Partner deutlich weniger verdient und nur eine kleine eigene Rente aufbaut, wäre das Rentensplitting profitabler. Je nach Ehekonstellation reichen die berechneten Effekte von einem Plus von rund 153.000 Euro bis hin zu einem Minus von rund 152.000 Euro über das gesamte Leben.
Beim Rentensplitting teilen sich Partner die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jeweils zur Hälfte. Die Witwen- oder Witwerrente, bei der bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen an den hinterbliebenen Partner gehen, fällt dabei weg. Die Rentenansprüche vor der Eheschließung bleiben unangetastet.
Die Studie bildet typische Ehepaare über den gesamten Lebensverlauf ab. Sie variiert den Beginn der Ehe, den Altersunterschied sowie die Einkommensdifferenz der Ehepartner. Für das heutige Recht mit Witwenrente und für das alternative System mit verpflichtendem Rentensplitting berechnen die Autoren jeweils den Barwert aller künftigen Rentenzahlungen. Dieser Wert umfasst alle erwarteten Renten ab dem Renteneintritt, abgezinst mit einem Zinssatz von 2 Prozent pro Jahr.
Die Berechnungen unterstellen, dass sich das Verhalten der Paare bei einem Wechsel zum Rentensplitting nicht ändert. Die Studienautoren diskutieren aber mögliche Verhaltensreaktionen durch veränderte Arbeitsanreize. Sie weisen darauf hin, dass sich diese möglichen Verhaltensreaktionen nicht präzise berechnen lassen. Die Politik sollte sie in einer Reformdiskussion jedoch mitbedenken.
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