Förderung für VL in 2024 verdoppelt: Vermögenswirksame Leistungen in Fonds und ETFs anlegen

Investmentfonds.de | Jetzt können vielmehr Arbeitnehmer von der staatlichen VL Förderung jährlichen profitieren und in Fonds und ETfs investieren. Die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vermögenswirksame Leistungen ist in Deutschland seit vielen Jahren fest etabliert.
*** Link TIPP der Redaktion: Thema "Vermögenswirksame Leistung - VL"
>>> Hier klicken
Für die VL Förderung des Staates von insgesamt 480 Euro in der Ansparzeit von 6 Jahren wurde das zu zu versteuernde Jahreseinkommen in 2024 verdoppelt auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften
Bei Alleinstehenden kann das Jahresbruttoeinkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Frei- und Pauschbeträge ohne Kinder ca. 51.200 EURO betragen.
Bei Ehepaaren mit 2 Kindern und einem berufstätigen Ehepartner kann das Jahresbruttoeinkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge bei ca. 114.100 EURO liegen.
Der Fonds oder ETF muss die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen, also er muß für VL zugelassen sein.
*** Link TIPP der Redaktion:
Hier klicken >>> und mehr erfahren zum Thema "Meine Rentenlücke (mit Rechner) und Altersvorsorge-Check":
***
- Ende der Nachricht
Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder (Invextra AG). Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar (Invextra AG).
INVESTMENTFONDS.DE |
|
INVESTMENTFONDS.DE | Hinweise in eigener Sache:
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.