Die Seite ist auf inaktiv gesetzt
Aktion befristet: 3,6% Tagesgeld Zinsen bei der FNZ Bank
Dipl-Kfm. Raimund Tittes,
Vorstand der INVEXTRA.COM
"Unsichere Zeiten an der Börse kann man mit einem Tagesgeldkonto gut überbrücken oder verfügbare Liquidität dort parken und bei Bedarf kurzfristig am Kapitalmarkt wieder einsteigen, wenn die Kurse drehen. Attraktive Zinsen von 3,6% auf das Tagesgeldkonto für 6 Monate mit unserem Partner FNZ Bank und eine kostenlose Anlageberatung zu Fonds und ETFs bieten wir Kunden zum Weltspartag kostenlos in einer Aktion bis zum 15.12.2023 an.“, verkündet Dipl.-Kfm. Raimund Tittes, Gründer und Vorstand der Kölner Investmentberatung INVEXTRA.COM AG.
+++ 3,6% Tagesgeld Zinsen
Für unsere Kunden der FNZ Bank (früher Ebase), die zwischen dem 01.10. und 15.12.2023 ein Tagesgeldkonto eröffnen oder Bestände auf dem bestehenden Tagesgeldkono erhöhen, gibt es ab dem jeweiligen Folgemonat für sechs Monate einen Aktionszins von 3,6 % p.a. auf Einlagen bis 1.000.000 Euro – dieser gilt dann auch für das Bestandsguthaben bei bestehenden Tagesgeldkonten und auf Guthaben aus weiteren Einzahlungen. Sie können als Kunde jederzeit weiteres Guthaben anlegen oder entnehmen aus dem Tagesgeldkonto.
Die Aktion zum "Zinsangebot mit 3,6% auf das Tagesgeldkonto" bei der FNZ Bank gilt also sowohl für unsere bestehenden Kunden, die neues Geld auf das Tagesgeldkonto überweisen als auch für neue Kunden bei der FNZ Bank (früher Ebase).
+++ Option: kostenlose Beratung
Die Aktion zum Tagesgeld lässt sich auf Wunsch optional kombinieren mit der Eröffnung eines zusätzlichen Depots und einer kostenlosen Einmalberatung zu Fonds und ETFs bis zum 15.12.2023. Entsprechend der persönlichen Risikobereitschaft und dem persönlichen Anlegerprofil erhalten neue Kunden einen kostenlosen Anlagevorschlag zu Fonds und ETFs bis zum 15.12.2023. Der passende Zeitpunkt für die Umschichtung aus dem Tagesgeldkonto in Fonds und ETFs wird flexibel gewählt, je nachdem wann die Experten der INVEXTRA.COM AG einen günstigen Einstiegszeitpunkt für den Aktienmarkt feststellen.
+++ So geht es mit Depot und Konto:
Wenn Sie bereits ein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank (früher Ebase) besitzen, dann können Sie von Ihrem FNZ Bank flex Konto frisches Geld einfach auf das Tagesgeldkonto überweisen und schon sichern Sie sich den Aktionszins für 6 Monate ab dem Folgemonat auch für sämtliche Folgezahlungen, die Sie danach tätigen bis zum Ende des ursprünglichen Zeitraumes von 6 Monaten.
Haben Sie bisher nur ein Depot und noch kein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank (früher Ebase), dann können Sie einfach über Ihren Online-Zugang bei der FNZ Bank das zusätzliche Tagesgeldkonto eröffnen und sichern sich damit ebenfalls den Aktionszins von 3,6% für 6 Monate ab dem Folgemonat der Einzahlung auf dem Tagesgeldkonto. Bitte überweisen Sie nach Freischaltung des Tagesgeldkontos zuerst das Geld auf das flex Konto bei der FNZ Bank und anschliessend vom flex Konto auf das Tagesgeldkonto. Einlagen auf dem Tagesgeldkonto sind bis zu 100.000 Euro je Person durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
+++ Sie haben noch kein Depot:
Haben Sie bisher noch kein Depot und kein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank, dann können Sie hier über diesen Link einfach online ein Depot mit Konto flex eröffnen, in dem Sie ohne Angabe eines Geldbetrages einen Fonds oder ETF als Anlage oder Sparplan auswählen, ohne einen Fonds oder ETF tatsächlich kaufen zu müssen.
Nachdem die FNZ Bank Ihnen die Eröffnung des Depots und Verrechnungskontos bestätigt und den Online-Zugang eingerichtet hat, können Sie danach über den Online-Zugang der FNZ Bank ganz einfach das zusätzliche Tagesgeldkonto eröffnen und sichern sich damit ebenfalls den Aktionszins von 3,6% für 6 Monate ab dem Folgemonat der Einzahlung auf dem Tagesgeldkonto. Bitte überweisen Sie zuerst das Geld auf das flex Konto bei der FNZ Bank und anschliessend vom flex Konto auf das Tagesgeldkonto.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die bei uns per E-Mail, telefonisch oder per Fax angefordert werden können.