Fidelity: Deutschland geht in Rente - mit einem altersschwachen Rentensystem
Christof Quiring, Leiter Pensionslösungen bei Fidelity in Deutschland
- Am 23. Mai wird die Bundesrepublik Deutschland 65
- Aber wie fit ist das Land für die Rente?
- Was Arbeitnehmer jetzt checken sollten, um selbst einmal
entspannt in Rente gehen zu können
Als Deutschland volljährig wurde, war auch die gesetzliche Rente
kräftig und gesund: Auf jeden Rentner kamen etwa fünf Erwerbsfähige.
Aktuell steht das Verhältnis noch bei 3:1. Im Deutschland des Jahres
2030 stehen einem Rentner höchstens noch zwei Erwerbsfähige gegenüber.
Die Belastung der Beitragszahler im Umlagesystem steigt, während die
Rente sinkt. Längst ist klar: Die gesetzliche Rente allein bewahrt
schon in Kürze Niemanden mehr vor der Altersarmut.
Deshalb will die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung
als zweite Säule unseres Rentensystems stärken. Ein Rechtsanspruch
auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung,
also einen vom Arbeitgeber organisierten Vermögensaufbau aus dem
Brutto-Gehalt, besteht schon seit 2002. Für Mitarbeiter von DAX-
Konzernen gehört eine bAV heute in der Regel zum selbstverständlichen
Standard. Für eine Vielzahl von Arbeitnehmern, vor allem in kleinen
und mittleren Unternehmen, bleibt der Vermögensaufbau über die bAV
aber faktisch verschlossen: Sie sind weder in eine arbeitgeberfin-
anzierte bAV einbezogen, noch machen sie ihr Recht auf Entgeltum-
wandlung geltend.
Christof Quiring, Leiter Pensionslösungen bei Fidelity in Deutschland, erklärt, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Entscheidung für eine bAV achten sollten, damit sie sich lohnt: Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in die bAV einbringen Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind zum Zeitpunkt der Einbringung innerhalb von gesetzlich festgeschriebenen Grenzen steuer- und sozial- versicherungsfrei (sogenannte Bruttoumwandlung). Allerdings muss der Arbeitnehmer bei Auszahlung im Rentenalter die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge - also den Arbeitnehmer- und den Arbeit- geberanteil - abführen. Das geht zulasten der Verzinsung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld kam es laut Presseberichten so in Einzelfällen sogar zu Verlustgeschäften für Arbeitnehmer. Eine Lösung: Die in der Einzahlungsphase gesparten Sozialversicherungsbeiträge können in Form von zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen (sogenannte Matchingbeiträge) an den Arbeitnehmer weiter gereicht werden, um die bei der Auszahlung für ihn zusätzlich fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus- zugleichen. In ein renditestarkes Modell einzahlen Bei der bAV handelt es sich um Ansprüche mit einer meist sehr langen Ansparphase. Ein heute 40-Jähriger wird frühestens in 23 Jahren (mit 63) in Rente gehen. Zahlreiche Studien belegen, dass die langjährige Rendite von Aktien trotz höherer Schwankungen deutlich über der von festverzins- lichen Wertpapieren liegt. Die meisten bAV-Pläne, insbesondere ver- sicherungsförmige, sind jedoch in der Praxis häufig zu nicht mehr als 10 Prozent in Aktien investiert. Empfehlenswert ist für eine Laufzeit von über zwanzig Jahren ein Aktienanteil von rund 70 Prozent. Auf Kostentransparenz achten Im Allgemeinen besteht für Arbeitnehmer ein Vorteil durch den "Mengenrabatt" (Gruppenverträge), den sein Arbeitgeber erhält. Arbeitgeber sind hier jedoch gefordert, Verträge zu vergleichen und Kosten zu prüfen, gebenenfalls mit Hilfe von unabhängigen Beratern. Das gilt auch für Garantien. Sie sind nicht per se gut oder schlecht, kosten jedoch immer Geld. Je höher die garantierte Verzinsung oberhalb des reinen Kapitalerhalts (0-Prozent- Verzinsungsgarantie), desto teurer wird es, weil das Vorsorgevermögen in konservativere Anlagen investiert werden muss. So liefern häufig die Modelle, die weniger versprechen, unterm Strich mehr Rendite.
Die Auszahlungsphase steueroptimiert gestalten Viele bAV-Pläne überlassen Arbeitnehmern die Wahl zwischen der Auszahlung im Rentenalter als Einmalkapital, lebenslangen Renten oder festen Raten- zahlungen. Grundsätzlich sind aus steuerlicher Sicht mehrere Raten vorteil- hafter als eine Einmalzahlung. Vor der Auszahlung sollten sich Arbeitnehmer daher von einem Steuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen.
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