ifo Reform Einkommenssteuer/Grundsicherung

ifo Institut schlägt Reform der Einkommenssteuer und Grundsicherung für mehr Beschäftigung vor
Investmentfonds.de | München, 13. September 2023 – Das ifo Institut schlägt eine Reform der Einkommenssteuer und der Grundsicherung vor, die keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt verursachen würde. „Durch die Reform würde die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. Insbesondere würde die Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitstellen steigen. Das geht aus einer Veröffentlichung im ifo Schnelldienst 9/2023 hervor.
*** Link TIPP der Redaktion:
Hier klicken >>> Investmentspecial | zum Thema "Aktienfonds Deutschland":
Top Fonds und weitere Markteinschätzungen dazu!
***
Das ifo Institut schlägt vor, die Besteuerung von Familien zu reformieren. Dazu soll das Ehegattensplitting in ein Realsplitting umgewandelt und die Kinderfreibeträge erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro um 500 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1.230 Euro um 200 Euro steigen. Der Solidaritätszuschlag soll vollständig abgeschafft werden. An seine Stelle tritt eine Anhebung des Spitzensteuersatzes und des Reichensteuersatzes um je 2 Prozentpunkte. Der neue Spitzensteuersatz von 44 Prozent würde nach wie vor ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro greifen. Der neue Reichensteuersatz für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen ab 302.825 Euro würde entsprechend 47 Prozent betragen. Die Einkommensgrenze würde sich hier also um 25.000 Euro erhöhen. Aktuell gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent und ein Reichensteuersatz von 45 Prozent. Letzterer wird bei einem zu versteuernden Einkommen ab 278.000 Euro fällig.
“Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential. Gerade bei Alleinstehenden könnten weitere Arbeitsanreize geschaffen werden, durch die sie ihr verfügbares Einkommen steigern könnten”, sagt ifo-Forscher Maximilian Blömer, Koautor der Studie. Deswegen soll die Hinzuverdienst-Regelung von Bürgergeld-Haushalten reformiert werden: Bürgergeld-Haushalte mit Kindern haben nach wie vor einen Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus verdientes Einkommen bis 360 Euro würde zu 80 Prozent angerechnet. Einkommen, das 360 Euro übersteigt, würde wie bei Haushalten ohne Kinder zu 60 Prozent angerechnet. Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag wegfallen.
*** Link TIPP der Redaktion:
Hier klicken >>> Rechner TOOL im Überblick:
Hier können Sie unsere Rechner zum Sparplan, Einmalanlage, Entnahmeplan, Vorsorgerechner - mit oder ohne Fonds testen!
***
- Ende der Nachricht
INVESTMENTFONDS.DE |
|
INVESTMENTFONDS.DE | Hinweise in eigener Sache:
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.