VL für Weiterbildung nutzen
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Staat fördert Weiterbildung durch Bildungsprämie Die Bundesregierung wird eine "Bildungsprämie" einführen. Sie beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr. Sie steht allen zu, deren zu versteuerndes jährliches Einkommen 17.900 Euro (beziehungsweise 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Die Prämie kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, um 50 Prozent der Seminarkosten oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 Euro zu finanzieren. Auch Weiterbildungsdarlehen sollen die Motivation und Verantwortung des Einzelnen stärken, für den Erhalt seiner Beschäftigungsfähigkeit Vorsorge zu treffen. VL für die Weiterbildung nutzen
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Ganz entscheidend ist außerdem die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des Vermögensbildungsgesetzes. Künftig soll es möglich sein, für die berufliche Weiterbildung angesparte Mittel aus einem Vertrag für vermögenswirksame Leistungen zu entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage entfällt dadurch nicht. Je nachdem, wie hoch der Sparbetrag ist und wie lange schon gespart wurde, lassen sich mit der Summe auch größere Weiterbildungen bezahlen. Bei vermögenswirksamen Leistungen, die Rechte am Unternehmen des Arbeitgebers begründen (Mitarbeiterbeteiligungen), ist allerdings eine Zustimmung des Arbeitgeber notwendig. Mehr Menschen zur Weiterbildung motivieren Zurzeit nehmen nur 43 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren an Weiterbildungen teil. Bis zum Jahr 2015 soll dieser Anteil auf 50 Prozent steigen. Besonders Menschen mit geringer Qualifikation sollen angesprochen werden. Sie sind am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht und profitieren daher besonders von zusätzlichen Qualifikationen. Weiterbildung kann auch bei der Integration von Migrantinnen und Migranten helfen. Das Konzept sieht deshalb auch den Ausbau berufsbezogener Sprachförderung und interkulturelle Weiterbildungsangebote vor.
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