Anlage KAP: Wann Bankbescheinigungen für die Steuererklärung von den Banken verlangt werden sollten!
--- Anzeige ---
>>Jetzt noch Steuerrückerstattungen bis zu 10.000 EUR für 2010 sichern >>
--- Ende Anzeige ---
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Banken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden. Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt. Trotzdem kann es in folgenden Fällen sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung bei der jeweiligen Bank anzufordern: - Ein Freistellungsauftrag, welcher bei Alleinstehenden 801 EUR und bei Verheirateten 1.602 EUR maximal beträgt, wurde nicht oder in zu geringer Höhe beantragt. Fallen Zinseinnahmen bis zur Höhe dieser Beträge an, wären diese vollständig steuerfrei und somit Abgeltungssteuer zurückzuerhalten. - Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 %. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte Günstigerprüfung dessen Festsetzung für die Kapitalerträge beantragt werden. Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden rund 15.000 EUR und bei Verheirateten 30.000 EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer zurückgeholt werden kann.
--- Anzeige ---
>>Jetzt noch Steuerrückerstattungen bis zu 10.000 EUR für 2010 sichern >>
--- Ende Anzeige ---
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=285" zum Download bereit. Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2 Kontakt: Jörg Strötzel Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Telefon + 49 (0) 6321/49010 E-Mail: vlh@vlh.de Internet: www.vlh.de
Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
Risikohinweis: Die Ergebnisse der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder. Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar.