Seit
1987 bestehendes Handelssegment für Aktien an der
Deutschen Börse. Bietet gegenüber dem amtlichen
Handel und dem Geregelten Markt deutlich erleichterte
Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassung erfolgt durch
einen besonderen Ausschuß an der jeweiligen Börse.
Der Zulassungsantrag wird nicht durch das Unternehmen
selbst, sondern durch die Freimakler aufgrund eines
vermuteten Handelsbedarfs gestellt.
Da es sich laut dem zweiten Finanzmarktförderungsgesetz
um einen nicht staatlich reglementierten Markt handelt,
entfällt für das Unternehmen die Ad-hoc-Publizitätspflicht.
Die Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung
erfolgt durch Handelsrichtlinien, die durch die jeweils
zuständigen Börsengremien festgelegt werden.
|