Wertpapiere,
deren Rechte vom Inhaber unmittelbar ausgeübt werden
können ohne das dieser als Berechtigter explizit
in der Urkunde benannt wird. Das Recht aus dem Papier
(z.B. Dividendenanspruch, Stimmrechte) folgt dem Recht
am Papier.
Im Regelfall zählen zu den Inhaberpapieren Kommunalschuldverschreibungen,
Pfandbriefe,
Obligationen und
Inhaberaktien.
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