Neues Handelssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse, das am 10.3.1997 eröffnet wurde. Mit ihm wird eine bessere Kapitalbeschaffungsmöglichkeit für kleine und mittlere innovative Wachstumsunternehmen angestrebt, die in zukunftsweisenden Branchen tätig sind.
Das Ziel der Deutschen Börse AG bei der Entwicklung des Neuen Marktes war es, eine hohe Informationstransparenz zu schaffen, sowie eine ausreichende Marktliquidität zu gewährleisten.
Um die Zulassung zum privatrechtlich geregelten Neuen Markt zu erhalten, müssen die Unternehmen das Zulassungsverfahren zum öffentlich-rechtlichen Geregelten Markt durchlaufen. Mit der Antragstellung auf die Zulassung zum Neuen Markt verzichtet der Emittent auf die Notierung am Geregelten Markt, sodaß eine Parallelnotierung nicht möglich ist.
Dem Vorstand der Deutsche Börse AG obliegt die Zulassung, wenn zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) Das Unternehmen muß mind. ein Jahr und sollte möglichst seit mind. drei Jahren bestehen.
2) Bei der erstmaligen Zulassung sind Stammaktien zu begeben; später ist auch die Zulassung von Vorzugsaktien möglich.
3) Die Emission muß über einen voraussichtlichen Kurswert von mind. DM 10 Mio. verfügen. Es müssen mind. 100.000 Aktien emittiert werden.
4) Das Emissionsvolumen soll zu mind. 50% aus einer Kapitalerhöhung resultieren.
5) Im Streubesitz sollen sich mind. 15%, möglichst aber 25% oder mehr des Grundkapitals befinden.
Außerdem müssen sich das Unternehmen und die bisherigen Eigentümer dazu verpflichten, innerhalb der nächsten 6 Monate keine Aktien zu verkaufen. Darüberhinaus muß mindestens ein Betreuer zur Marktpflege bestellt werden. Er stellt verbindliche Geld- und Brieflimite, um zwischenzeitliche Marktungleichgewichte auszugleichen und für Liquiditätsunterstützung zu sorgen. Schließlich müssen auch die im Wertpapierhandelsgesetz normierten Publizitätspflichten erfüllt werden.
|