Bezeichnet
den verminderten inneren
Wert einer Aktie,
der durch Erhöhung der Aktienzahl (z.B. im Zuge
von Kapitalerhöhungen)
bei gleichbleibendem Unternehmenswert entsteht.
Bei Kapitalerhöhungen werden die Altaktionäre
durch Ausgabe von Bezugsrechten
für die jungen
Aktien vor Kapitalverwässerung geschützt.
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