Bezeichnung
für eine Form der Kapitalerhöhung. Die Hauptversammlung
ermächtigt mit 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals
den Vorstand innerhalb von 5 Jahren das Grundkapital
durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Die Erhöhung
darf nicht größer als die Hälfte des
zum Zeitpunkt der Beschlußfassung ausgewiesenen
Grundkapitals sein.
Die Ermächtigung des Vorstandes verschafft diesem
die nötige Flexibilität um eine günstige
Gelegenheit am Kapitalmarkt rasch nutzen zu können.
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