Diese Banken haben das Recht, die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere vorzunehmen. Daraus ergibt sich für die Bank eine Reihe von Pflichten, u.a. die Stimmrechtsausübung bei der Hauptversammlung sowie die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen usw..
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