Werden
Gewinne aus Wertpapiergeschäften in Deutschland
vor Ablauf eines Jahres (ab 01.01.99) realisiert (Kauf
und Verkauf der Wertpapiere
innerhalb dieses Zeitraumes), unterliegen diese Erträge
der Einkommenssteuer unter Berücksichtigung einer
Freigrenze von 1.000,-- DM pro Kalenderjahr.
Der Gesetzgeber geht davon aus, daß solche Wertpapiergeschäfte
als Spekulationsgeschäfte (private Veräußerungsgeschäfte)
getätigt werden und einkommenssteuerpflichtig sind.
Veräußerungsgewinne (Kursgewinne), die nach
Ablauf dieser Spekulationsfrist erzielt werden, sind
dagegen steuerfrei.
Quelle: bvi
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