Personengesellschaft,
in der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär)
unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen
und mindestens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist)
beschränkt auf die Höhe seiner Einlage haftet.
Die Geschäftsführung liegt in den Händen
der Komplementäre. Nur bei außergewöhnlichen
Geschäften besitzen die Kommanditisten ein Widerspruchsrecht.
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