Ein
Optionsgeschäft besteht im Kauf oder Verkauf des
Anrechts (Option),
innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (Optionsfrist)
bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach Gattung
und Menge fixiertes Basisobjekt (underlying)
zu einem vorher vereinbarten Kurs
zu kaufen (Kaufoption)
oder zu verkaufen (Verkaufsoption).
Für dieses Recht zahlt der Käufer den Optionspreis.
Dadurch ergeben sich beim Optionsgeschäft vier
Grundpositionen:
1) Kauf einer Kaufoption
2) Verkauf einer Kaufoption
3) Kauf einer Verkaufsoption
4) Verkauf einer Verkaufsoption
Für den Käufer einer Kaufoption bzw. einer
Verkaufsoption ergibt sich also innerhalb der Optionsfrist
die Möglichkeit je nach Kursentwicklung des zugrunde
liegenden underlying (Aktie, Zinspapiere, Währung,
Futureskontrakt oder Index), die Option auszuüben,
sie während der Optionsfrist wieder zu verkaufen
oder sie verfallen zu lassen, was einen Verlust in Höhe
des Optionspreises fü ihn bedeuten würde.
Erfüllen sich die Kurserwartungen des Käufers
der Kauf- bzw. Verkaufsoption nicht, so ist sein Verlust
auf den Optionspreis begrenzt.
Die Verkäufer von Kauf- und Verkaufsoptionen haben
gegenteilige Kurserwartungen. Die Verkäufer einer
Kauf- bzw. Verkaufsoption haben bei Ausübung der
Option als Stillhalter
zu fungieren, d. h. das entsprechende Wertpapier zu
liefern bzw. zu erwerben. Läßt der Optionsberechtigte
die Optionsfrist ohne Erklärung der Optionsausübung
verstreichen, verfällt die Option ersatzlos.
|