Beschreibt
die Ausnutzung von Preisunterschieden für ein Wirtschaftsgut.
Bei Wertpapieren umfasst die Arbitrage die Ausnutzung
von Preisunterschieden an zwei unterschiedlichen Börsenhandelsplätzen.
Sie ist für den Arbitrageur nur dann sinnvoll,
wenn die Kursdifferenz höher ist als die im Zuge
des Geschäfts entstehenden Transaktionskosten.
Die Existenz von Arbitragegeschäften bewirkt eine
Angleichung der Kurse für ein Wertpapier an unterschiedlichen
Handelsplätzen.
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