1) Ein Optionsschein verbrieft das Recht auf Ausübung der Option, welches mit einer Optionsanleihe ausgegeben wird. Da es sich um selbständige Rechte handelt können sie an der Börse gehandelt werden.
2) Davon zu unterscheiden sind die sog. -> nackten Optionsscheine, die nicht ursprünglicher Bestandteil einer Anleihe oder eines Genußscheines sind.
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