Bis
zur Gündung der EZB war die Deutsche Bundesbank
für die angemessene Geldversorgung der Volkswirtschaft,
die Stabilitätssicherung der Währung bei gleichzeitiger
Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung
zuständig. Sie agierte als eigenständige und
politisch unabhängige Institution.
Zur Steuerung der Geldmenge bediente sie sich einer
Reihe geldpolitischer Instrumente. Hierzu gehörten
u.a. die Variierung des Diskont- und Lombardsatzes,
des Wertpapierpensionssatzes sowie des Mindestreservesatzes.
Darüber hinaus intervenierte die Bundesbank bei
Bedarf am Devisenmarkt.
Seit dem 01.01.1999 liegt die geldpolitische Souveränität
bei der Europäischen Zentralbank.
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