BVI macht Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente

Ferner sieht der Koalitionsvertrag die Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts vor. Zur Diskussion steht damit, ob ein stark generalisiertes Riester-Produkt individuellen Produktangeboten überlegen ist. Dabei sind Riester-Produkte bereits weitgehend standardisiert, denn ihre Ausgestaltung ist durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geregelt. Aufgrund der Komplexität des Regelwerks werden sie aber nicht als Standardprodukte wahrgenommen. Eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen bildet daher einen validen Ansatzpunkt zur Steigerung der Attraktivität der Riester-Rente. Die Vereinfachung kann sowohl bei den Produktmerkmalen als auch bei der Fördersystematik und der Administration ansetzen. Insbesondere in Bezug auf die Fördersystematik und Administration sind Verbesserungen für sämtliche Riester-Produkte vorteilhaft und geboten. Hierzu schlagen wir folgende Kernmaßnahmen vor: Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten Der derzeitige Kreis der Förderberechtigten ist zu eng gefasst, gleichwohl er systematisch begründet ist. Ehemals wurden Riester-Rente und Riester-Förderung als Ausgleich zum sinkenden gesetzlichen Rentenniveau konzipiert. Innerhalb der sich stark wandelnden Arbeitswelt greift diese Abgrenzung aber zu kurz und bedingt den Ausschluss breiter Bevölkerungsgruppen von einer insbesondere für untere Einkommensgruppen attraktiven Zulagenförderung. Besonders mit Blick auf die sogenannten "Solo-Selbstständigen" ist dies nicht zielführend. Der Kreis der Förderberechtigten sollte daher unabhängig vom beruflichen Status alle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen einbeziehen. Das Vorhandensein einer möglichst umfassenden Förderberechtigung ermöglicht weitere Vereinfachungen. Insbesondere die Aufspaltung in unmittelbar- und mittelbar bzw. nicht zulagenberechtigt kann damit vereinfacht werden. Sie erschwert in vielen Fällen die korrekte Feststellung der persönlichen Fördersituation und ist dem Verbraucher nur schwer zu vermitteln. Darüber hinaus würden Zulagerückforderungen in vielen Fällen entfallen (z.B. auf Grund von Statuswechseln zwischen Selbstständigkeit und angestellter Beschäftigung). Auch hinsichtlich des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziels, für Selbstständige eine Pflicht zum Abschluss einer insolvenzsicheren Altersvorsorge einzuführen, ist eine solche umfassende Förderberechtigung anzustreben, da gefördertes Riester-Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unpfändbar ist und somit eine sinnvolle Option für die Absicherung Selbstständiger darstellt. Frankfurt am Main, Vereinfachung der Fördersystematik und Erhöhung des Förderrahmens Die Riester-Rente erreicht durch ihre differenzierte Förderung sozialpolitisch Wichtige Zielgruppen. Von der neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit gewährten Zulagenförderung profitieren in besonderem Maße Geringverdiener, Familien mit Kindern und Frauen. Die mit der zweigleisigen Förderung einhergehende Komplexität - insbesondere auch mit Blick auf die Administration - lässt sich durch eine reine Zulagenförderung und dem Verzicht auf den Sonderausgabenabzug für alle Förderberechtigten reduzieren. Zumal die gewährten Steuervorteile für den Konsum verfügbar sind und nicht in die Altersvorsorge fließen. Eine reine Zulagenförderung könnte wie folgt gestaltet werden: Bei Einzahlungen in zertifizierte Altersvorsorgeverträge bis zur maximalen Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung (abgerundet auf die letzten 500 Euro, dies entspricht aktuell 3.000 Euro) sollte ein Eigenbeitrag von 1 Euro durch eine Zulage i.H.v. 0,4 Euro gefördert werden. Um Menschen mit geringeren Einkommen Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu bieten, sollten diese verstärkt gefördert werden. Bei Brutto-Einkommen bis zu 20.000 Euro sollte ein Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro ausreichen, um die Grundzulage in Höhe von 175 Euro zu erhalten. Sofern sie entsprechend höhere Beiträge leisten, können auch diese Sparer von der prozentualen Förderung profitieren. Ab einem Eigenbeitrag von 437,50 Euro würden die Sparer zusätzlich von der prozentualen Förderung profitieren. Die Höhe der Kinderzulage wird unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt einheitlich auf 300 Euro pro Kind festgelegt und zusätzlich zur prozentualen Zulageförderung bzw. Grundzulage gezahlt. Eine solche reine Zulagenförderung führt nicht nur zu einem erheblichen Abbau von Komplexität, sie führt auch dazu, dass die staatliche Förderung vollständig und zielgerichtet dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu Gute kommt. Die Zulagen werden so direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt und erhöhen das Vorsorgekapital signifikant. Eine Anhebung der Förderhöchstgrenze auf 4% der BBG trägt der Einkommensentwicklung seit 2001 Rechnung, denn der Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro entsprach im Jahr 2001 4% der BBG. Verzicht auf Zulagenantrag / Vereinfachung der Zulagenverwaltung Überdenken sollte man auch das Erfordernis eines Antrags für die Gewährung der Zulagen. Schon kleine Fehler bei der Antragstellung führen dazu, dass die Förderung nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt wird. Hier könnte das Verfahren aufgrund der o.g. vereinfachten Fördersystematik dahingehend angepasst werden, dass die Höhe der Zulage für jeden Riester-Sparer durch eine zentrale Stelle allein auf Basis Einkommen und Kinderzahl automatisiert ermittelt und anschließend in den Vertrag gezahlt wird. Ein umfangreicher Antrag wäre dann nicht mehr erforderlich und eine bedeutende Fehlerquelle beseitigt. Zulagekürzungen bzw. spätere Zulagerückforderungen werden in Verbindung mit der vereinfachten prozentualen Zulageförderung nicht mehr notwendig, da die Höhe der Zulage nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres fest steht.Zusätzlich halten wir folgende Maßnahmen für notwendig, um die Bedürfnisse der Bürger noch besser berücksichtigen zu können: Flexibilisierung der Beitragsgarantie Die 100%-Garantiezusage erschwert eine uneingeschränkte Partizipation an den Chancen des Kapitalmarktes für Anleger, die dies wünschen. Es ist daher erforderlich, Garantieelemente im Einvernehmen mit dem Kunden seinen Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, wie dies bei der staatlich geförderten Basis-Rente schon seit deren Einführung möglich ist. So kann jeder Kunde, seiner persönlichen Zielsetzung entsprechend, geeignete Produkte finden und die für ihn richtige Balance zwischen Garantie und Renditechance wählen. Ausbau und Nutzung der Digitalisierung / Anpassung von Formschriften Zur Steigerung der Effizienz der gesamten Riestersystematik und Abbau der Riester-Bürokratie sollte eine möglichst umfassende elektronische Abwicklung ermöglicht werden. Dies sollte das gesamte Verfahren einschließlich aller erforderlicher Informations- und Mitteilungspflichten sowie Bescheinigungen und Anträge umfassen. Konkrete Beispiele im Rahmen der aktuellen Systematik sind der Antrag auf Festsetzung der Zulage (§ 90 Absatz 4 EStG) sowie die jährlichen Informationspflichten nach § 7a AltZertG. Ein erster Schritt wäre es, hier die bisher erforderliche "Schriftlichkeit" durch die Textform zu ersetzen. Wohnriester optional ausgestalten Für alle Anbieter, die Riester-Renten in der klassischen Form von lebenslangen Geldrenten anbieten, ist die Verpflichtung, in ihren Verträgen die Administration von Kapitalentnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke (sog. Wohnriesterentnahme) abbilden zu müssen, mit erheblicher Komplexität und kostensteigernden Folgeprozessen verbunden. In Kombination mit den derzeitigen Zulagenrückforderungen können sich hier hoch komplexe und für den Sparer nicht mehr nachvollziehbare Konstellationen ergeben. Es sollte daher zukünftig dem jeweiligen Anbieter überlassen sein, ob er eine wohnwirtschaftliche Nutzung des eigentlich für die Altersvorsorge angesparten Vorsorgevermögens in seinen Verträgen anbieten möchte. Sparern, die das Vorsorgevermögen für Wohneigentum entnehmen möchten, sollte ein kostenfreier Wechsel auf ein Bausparprodukt ermöglicht werden, um dort die wohnwirtschaftliche Verwendung durchzuführen. Weiterhin hätte eine säulenübergreifende elektronisch verfügbare Renteninformation einen positiven Einfluss auf die Fortentwicklung der privaten Altersvorsorge. Mit einem Überblick zu den bestehenden Anwartschaften ließe sich das Bewusstsein für die zusätzliche Altersvorsorge stärken. Das Aufzeigen gegebenenfalls bestehender Versorgungslücken könnte ferner mit Informationen zu standardisierten pAV-Produkten und Zugangswegen zu diesen kombiniert werden.
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