ifo Institut kritisiert fehlende Zusätzlichkeit bei Investitionen auf Länderebene

Investmentfonds.de | München, 12. September 2025 – Nach Ansicht des ifo Instituts geht die aktuelle Haushaltsplanung am Ziel vorbei, wachstumsrelevante Investitionen in Infrastruktur zu verstärken. Insbesondere die 100 Milliarden Euro, die den Bundesländern aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden, laufen Gefahr, nur in geringem Maße für zusätzliche Investitionsvorhaben verwendet zu werden, moniert ifo Forscher Niklas Potrafke. „Es droht, dass sich unsere Befürchtungen aus dem Frühjahr auch für die Bundesländer bewahrheiten: Mit den neuen Schulden werden Investitionen aus den Kernhaushalten verlagert. Die Politik sieht vor, dass mit den neuen Schulden auch bereits geplante Investitionsvorhaben finanziert werden können. Das würde in den Kernhaushalten mehr Geld für andere Vorhaben, etwa für Soziales freimachen. De facto wäre dies eine schuldenfinanzierte Ausweitung des Sozialstaates. Das gilt es zu verhindern.“
Aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen für Infrastruktur werden den deutschen Bundesländern 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwendung regelt das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG). Der Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Juni sah noch die Zusätzlichkeit der Investitionen vor – also eben nicht die Verwendung der Mittel für bereits geplante Vorhaben. Im Regierungsentwurf wurde die Zusätzlichkeit nun gestrichen. „Das muss dringend korrigiert werden. Die Zusätzlichkeit der Investitionen ist nötig. Außerdem dürfen nicht x-beliebige Vorhaben mit den neuen Schulden finanziert werden“, sagt Potrafke. Nur dann würden auch Projekte priorisiert, die das Wirtschaftswachstum fördern. „Wenn aber statt neuer Straßen Theater oder Sportplätze finanziert werden, wird der gewünschte Effekt nicht eintreten“, sagt Potrafke. Ebenso müssten die Vorhaben der Länder sachgerecht evaluiert und nötigenfalls zurückgefordert werden können.
Bereits im gegenwärtigen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt wurden netto 11,4 Milliarden Euro für das Verkehrsministerium gestrichen, die nun über das Sondervermögen finanziert werden sollen. Gleichzeitig wurden die Ausgaben des Arbeits- und Sozialministeriums um netto 11 Milliarden Euro erhöht.
Am heutigen Freitag, 12. September 2025, berät der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über das LuKIFG. Niklas Potrafke ist als Sachverständiger zur Anhörung eingeladen.
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