Begriff
für den Zusammenschluss zweier bislang selbständiger
Unternehmen. Motive hierfür können u.a. Rationalisierungsaspekte
und die Stärkung der Stellung auf den Absatz- und
Beschaffungsmärkten sein.
Die Fusion bei größeren Unternehmen ist dem
Bundeskartellamt anzuzeigen u.a. dann, wenn ein Marktanteil
von über 20% erreicht wird.
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