Zeitlich
begrenzter Zusammenschluss von Banken zum Zwecke der
Emission von Wertpapieren. Eine Bank erhält das
Mandat zur Konsortialführerschaft. Ihr obliegt
die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des emittierenden Unternehmens, die Erstellung des Emissionsprospekts
sowie die Federführung der Emission. Letzteres
beinhaltet u.a. die Frage des Timings sowie die Bestimmung
des optimalen Emissionspreises.
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