Vertragliche
Vereinbarung über eine Zinsobergrenze und eine
Zinsuntergrenze bezogen auf einen bestimmten Kapitalbetrag.
Steigt der Referenzzins über die vereinbarte Höchstmarke,
so hat der Verkäufer dem Käufer die Differenz
zu erstatten. Sinkt der Zins unter die Untergrenze,
so hat der Käufer dem Verkäufer die Differenz
zu erstatten. Der Collar dient hiernach dem Käufer
als Instrument zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken.
|