Lebensversicherungen und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Lebensversicherungen bisher:
Bei den bis Ende 2004 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen erhält der Versicherte die Kapitalauszahlung komplett steuerfrei. Voraussetzung: Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre, Mindesttodesfallschutz 60 Prozent und mindestens fünf Jahre Beitragszahlungsdauer. Für seit 2005 geschlossene Verträge gilt: Läuft die Police mindestens zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme frühestens mit 60 Jahren fällig, ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Lebensversicherungen und die Abgeltungssteuer ab 2009:
An den bisherigen Regeln ändert sich meist nichts. Erträge von Verträgen vor 2005 sind nach 12 Jahren, 5 Jahre Beitragszeit und einer Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr steuerfrei. Bei den seit 2005 abgeschlossenen Verträgen, die zwölf Jahre laufen und erst ab 60 Jahren auszahlen, ist zu beachten, dass für den hälftigen Ertrag weiter der persönliche Steuersatz gilt - also nicht die Abgeltungsteuer. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der volle Ertrag steuerpflichtig, dann aber mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Neu: Der Verkauf nicht privilegierter Policen über Zweitmarkt ist abgeltungsteuerpflichtig
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