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investmentfonds.DE                     03.09.2010
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Besteuerung von Immobilienfonds vor und nach der Abgeltungssteuer


Die Besteuerung von Immobilienfonds stellt einen Sonderfall bei den Investmentfonds dar, dieses ist insbesondere vor der Hintergrund der Abgeltungssteuer von Interesse für die Anleger. Die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien bleibt nämlich auch nach 2009 bestehen.

Investmentfonds und die Abgeltungssteuer


Besteuerung von Offenen Immobilienfonds bisher:

  • Verkauft der Fonds nach zehn Jahren die Immobilie, so ist der Gewinn steuerfrei. Ausgeschüttete inländische Mieterträge sind zu versteuern, ausländische aber nicht. Der Fondverkauf nach Jahresfrist ist steuerfrei.


  • Offene Immobilienfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Die zehnjährige Spekulationsfrist für den Objektverkauf innerhalb der Fonds bleibt. Für Ausschüttungen und den Fondverkauf des Privatanlegers gilt aber immer die Abgeltungsteuer.

    Positiv: bei Auslandserträgen entfällt der Progressionsvorbehalt.



  • Besteuerung von Geschlossenen Immobilienfonds bisher:

  • Geschlossene Immobilien- und Schifffonds sind besonders steuerbegünstigt. Anleger profitieren von der Steuerfreiheit beim Verkauf nach zehn Jahren, von Doppelbesteuerungsabkommen oder der Tonnagesteuer.


  • Geschlossene Immobilienfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Für Geschlossene Immobilienfonds bleibt der Verkauf der Anteile nach zehn Jahren steuerfrei. Auch für Anleger, die Fonds mit Auslandsimmobilien oder Schifffonds zeichnen, ändert die Abgeltungsteuer nichts.



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