Zertifikate und die Abgeltungssteuer
Besteuerung von Zertifikaten bisher:
Kursgewinne müssen Anleger in der Regel je nach persönlichem Grenzsteuersatz mit 15 bis 45 Prozent versteuern, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr liegt und die Freigrenze von 512 Euro im Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erreicht ist. Kursgewinne für Papiere, die frühestens nach einem Jahr verkauft werden, sind steuerfrei.
Zinsen. Kursgewinne aus Garantie- und Indexzertifikaten auf den Rentenindex Rex sind wie bei Aktien-, Umtausch-, Null-Kupon-Anleihen und anderen Finanzinnovationen ausnahmsweise voll als Zinsen steuerpflichtig (siehe "Festverzinsliche Wertpapiere"
Zertifikate und die Abgeltungssteuer ab 2009:
Zinsen und Kursgewinne sind voll steuerpflichtig. Anleger zahlen dafür 25 Prozent Abgeltungsteuer. Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können sie die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen. Eingeschränkter Bestands-Schutz: Abgeltungsteuer greift bereits bei allen Produkten, die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden.
Zinsen und Kursgewinne sind voll steuerpflichtig. Anleger zahlen dafür nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer (bisher volle Versteuerung zum persönlichen Steuersatz). Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können sie die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen.
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