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investmentfonds.DE                     03.09.2010
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 Die neue Abgeltungssteuer

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Besteuerung Investmentfonds vor und nach der Abgeltungssteuer


Der Besteuerung von Investmentfonds steht bei den Anlegern immer stärker im Mittelpunkt des Interesses. Insbesondere vor der Hintergrund der Abgeltungssteuer kommt kein Anleger um dieses Frage herum.

Investmentfonds und die Abgeltungssteuer


Besteuerung von Investmentfonds bisher:

  • Zinsen und bei Immobilienfonds auch Mieteinnahmen nach Abzug der Abschreibungen sind voll steuerpflichtig.

  • Dividenden sind zur Hälfte steuerpflichtig. Anleger zahlen für ihre Zinsen und die Hälfte ihrer Dividenden je nach Grenzsteuersatz 15 bis 45 Prozent Steuern.

  • Kursgewinne müssen Anleger je nach Grenzsteuersatz mit 15 bis 45 Prozent versteuern, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Papiere weniger als ein Jahr oder dem Verkauf von Immobilien weniger als zehn Jahre liegen und die Freigrenze von 512 Euro im Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erreicht ist. Kursgewinne für Papiere, die frühestens nach einem Jahr verkauft werden, sind steuerfrei.


  • Investmentfonds und die Abgeltungssteuer ab 2009:

  • Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind voll steuerpflichtig. Anleger zahlen dafür 25 Prozent Abgeltungsteuer. Ist ihr Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können sie die Differenz über die Steuererklärung zurückbekommen. Die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren, nachdem Spekulations-Gewinne und Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern sind, fallen weg.
  • Wichtig: Es gibt Bestandsschutz für Anlagen bis 2008 und Steuerfreiheit wenn diese länger als ein Jahr im Depot liegen! Bei Immobilienfonds ist die Abgeltungsteuer auch für Mieteinnahmen nach Abzug der Abschreibungen fällig und für Veräußerungsgewinne, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf von Immobilien weniger als zehn Jahre liegen.



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